Ja ! Bei uns unterschreibst du von Anfang an ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wir wollen nicht nur als Zwischenstation dienen, sondern dein langfristiger Arbeitgeber sein. Mit allen Rechten und Pflichten.
Ja ! Bei uns unterschreibst du von Anfang an ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wir wollen nicht nur als Zwischenstation dienen, sondern dein langfristiger Arbeitgeber sein. Mit allen Rechten und Pflichten.
Ja, natürlich. Solange du mindestens 20h/Woche zur Verfügung stehst, ist alles möglich.
Teilzeit = mind. 20h/Woche – 35h/Woche
Vollzeit = 35h/Woche
Du kannst nicht in der Nachtschicht arbeiten, weil du Kinder hast oder dir die Nachtschichten einfach nicht liegen? Kein Problem! Wir stecken deinen Arbeitsvertrag ganz auf deine individuellen Bedürfnisse ab und sind hier sehr flexibel.
Voraussetzung, um bei uns anfangen zu können, ist eine abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft in dem jeweiligen Beruf und die dazugehörige Anerkennung.
Wir verfügen über ein bundesweites und namhaftes Kundenportfolio. Hier ist von Krankenhäusern über Kliniken bis hin zu Pflegeeinrichtungen alles mit dabei.
Bei deinem Bewerbungsgespräch kannst du direkt mit einem unserer Personalreferenten deinen Umkreis absprechen, in dem du eingesetzt werden kannst (z.B. 50 km um den Wohnort) oder aber ob du bundesweit arbeiten möchtest.
Du hast übrigens immer die Wahl, einen Einsatz aus legitimen Gründen abzulehnen.
Da wir möchten, dass du genug Zeit hast, dich einzuleben, und nicht immer von A nach B springst, dauern unsere Einsätze mindestens 1 Monat. Die Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate.
Damit du einen Richtwert hast, können wir dir auch sagen, dass unsere Einsätze im Schnitt 4 Monate betragen, dies ist immer abhängig vom Personalbedarf der Einsatzstätte.
Kein Problem. Da uns das Wohl unserer Mitarbeiter am Herzen liegt, werden wir uns sofort darum kümmern, möglichst schnell eine Lösung zu finden, wenn die Rahmenbedingungen für dich untragbar sind. Hierbei kommunizieren wir als erstes die Einrichtung, um auf die Missstände aufmerksam zu machen und Ihnen die Gelegenheit zu geben, diese zu beheben. Sollte das aber auch nicht funktionieren, werden wir selbstverständlich schnellstmöglich einen neuen Einsatzort für dich suchen.
Keine Sorge! Einen Einsatz für dich zu finden ist allein unsere Aufgabe. Sollten wir mal nicht rechtzeitig einen neuen Einsatz für dich finden, musst du dir keine Sorgen machen. Wir werden mit Hochdruck daran arbeiten, das zu ändern. Kein Einsatz ist also keinesfalls ein Kündigungsgrund. Es kommt zwar selten vor, aber wenn doch einmal, bekommst du trotzdem wie gewohnt deinen Lohn und es wird dir nichts abgezogen. Die Tage die du zu Hause verbringst, werden bei uns als Garantietage verbucht und auch nicht mit deinem Stundenkonto oder Urlaubsanspruch verrechnet.
Keine Angst, Work & Travel heißt bei uns nicht, dass du das Land verlassen musst. Nein, viel besser. Du bleibst im schönen Deutschland und reist in verschiedene Städte, lernst viele tolle Menschen kennen und arbeitest in den verschiedensten Einrichtungen. Work & Travel heißt also, dass du nicht nur im Umkreis deines Wohnortes arbeitest, sondern bundesweit eingesetzt werden kannst. Die Rahmenbedingungen hierfür stecken wir natürlich wieder gemeinsam mit dir ab und deine Unterkunft wird ebenfalls von uns gestellt.
Hierüber musst du dir keine Gedanken machen, wir buchen und bezahlen dir eine Unterkunft so nah wie möglich an deinem Einsatzort.
Bei uns erhältst du eine fach- und leistungsgerechte Bezahlung entsprechend deines Fachgebiets und deiner Qualifikation.
Außerdem erhältst du folgende Zuschläge:
25 % für Nachtschicht
25 % für Mehrarbeit
50 % für Sonntage
100 % für Feiertage
Dein Gehalt wird übrigens immer zum 15. des Folgemonats überwiesen. Solltest du mal vorher zum Monatsende eine Abschlagszahlung benötigen, ist das natürlich auch kein Problem.
Ganz klares „Ja“! Du verfügst über ein Arbeitszeitkonto, in dem deine Stunden angerechnet werden. Du kannst dir diese also auszahlen lassen oder in Urlaubstage für zusätzliche Freizeit umwandeln.
Ja, du bekommst sowohl Weihnachts- als auch Urlaubsgeld.
Deine Krankmeldung verläuft wie gewohnt über deinen Arbeitgeber – also über uns. Zusätzlich musst du aber auch beachten, deinem Vorgesetzten in der Einsatzstätte Bescheid zu geben.
Deinen Urlaub kannst du ganz einfach über einen Urlaubsantrag bei uns einreichen. Da wir dein Arbeitgeber sind, entscheiden wir über die Genehmigung deines Urlaubs. Du bist also unabhängig von Personalengpässen oder Urlaubssperren der Einrichtung. Festgelegte Urlaubssperren gibt es bei uns demnach also nicht.
Hier solltest du jedoch beachten, dass du auch deinem Vorgesetzten in der Einsatzstätte Bescheid geben musst, sobald dein Urlaub genehmigt wurde.
Deinen Urlaub solltest du immer 4 Wochen im Voraus einreichen.